Advocate General of the European Court of Justice: AI chatbots such as Gemini may infringe copyright
Advocate General Maciej Szpunar of the European Court of Justice issued an opinion holding that AI chatbots such as Gemini that scrape and use news articles from websites to generate answers may infringe publishers' reproduction right and right of communication to the public. He proposed criteria for judgment: whether access was illegal, such as bypassing a paywall, and whether the answer reproduces the original expression in a recognizable way such that readers no longer need to open the original. The opinion is non-binding, and a ruling is not expected before 2027. The case stems from a lawsuit by Hungarian publisher Like Company against Google, alleging that Gemini reproduced its protected text without permission. On the question of AI training, Szpunar considered the two questions from the Hungarian court to be hypothetical and inadmissible, but noted that under the text and data mining exception, training models on protected works is "freely permitted." Google said it welcomed this statement regarding training.
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The Advocate General's opinion sets out specific criteria for judging whether chatbots' use of news content constitutes infringement, offering a reference for those following the boundary between AI and copyright.
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KI-Chatbots wie Googles Gemini können einem Gutachten am Europäischen Gerichtshof (EuGH) zufolge Urheberrecht verletzen. Wenn die Chatbots Presseartikel von Webseiten abrufen und verwenden, um Nutzerinnen und Nutzern eine Antwort bereitzustellen, könne dies die Rechte von Verlagen auf Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung berühren, stellte Generalanwalt Maciej Szpunar in seinen Schlussanträgen laut Mitteilung des Gerichtshofs fest.
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Das viel beachtete Verfahren zu KI-Training mit geschützten Werken ist das erste zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH in Luxemburg. Das Gutachten ist für die Richterinnen und Richter nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden. Zuvor hieß es, dass mit einem Urteil des EuGH wohl kaum vor 2027 zu rechnen ist.
Generalanwalt nennt Kriterien
Ob eine Vervielfältigung vorliegt, hängt dem Generalanwalt zufolge zum einen davon ab, ob der Chatbot unrechtmäßig auf den Artikel zugegriffen hat, etwa durch Umgehung technischer Maßnahmen wie einer Bezahlschranke. Zum anderen betont Szpunar, das Recht der Presseverlage schütze nicht die berichteten Tatsachen, sondern nur die „spezifische Ausdrucksform“ der Veröffentlichungen. Das Recht solle Verlagen kein Monopol auf Nachrichten verschaffen.
Entscheidend sei, ob die Antwort die Ausdrucksform in erkennbarer Weise wiederverwende, und zwar so, dass Leserinnen und Leser keinen Anlass mehr haben, den Originaltext aufzurufen. Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung werde in der Regel verletzt, wenn die Ausdrucksform in den Antworten „systematisch erkennbar“ sei.
Hintergrund ist ein Rechtsstreit in Ungarn. Der Presseverlag Like Company, der mehrere Nachrichtenportale betreibt, verklagte dort Google. Der Vorwurf: Gemini habe geschützte Texte des Verlags ohne Genehmigung vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht. Das zuständige Gericht in Budapest legte dem EuGH Fragen zu EU-Recht vor. Entscheiden muss den Fall am Ende das ungarische Gericht, das dabei an die Vorgaben des EuGH gebunden ist.
Bemerkung zu KI-Training
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Zwei Fragen des ungarischen Gerichts zum Training von KI-Modellen hält der Generalanwalt für unzulässig. Sie seien hypothetisch, da es keine Beweise gebe, dass Artikel des klagenden Verlags für das Training der Gemini-Modelle verwendet wurden. Er merkte jedoch an, dass die Nutzung geschützter Werke zum Training eines KI-Modells „frei zulässig“ sei im Rahmen einer gesetzlichen Ausnahme, der sogenannten Text- und Data-Mining-Schranke. Sie erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen, Texte und Daten automatisiert auszulesen und zu analysieren, um etwa bestimmte Muster zu erkennen.
Ein Google-Sprecher teilte mit, dass das Unternehmen die Stellungnahme zu KI-Training begrüße. „Gemini erlernt sprachliche Muster, um originale Inhalte zu generieren, anstatt Inhalte zu reproduzieren“, hieß es. Rechteinhaber hätten zudem die Möglichkeit, der Nutzung ihrer Inhalte zu widersprechen.
(fds)